Findbuch des Archivs der Münchner Frauengesundheitsbewegung

Die Unterlagen der BestandsgeberInnen wurden von den Mitarbeiterinnen zum Aufbau eines Archivs der Münchner Frauengesundheitsbewegung nach archivarischen Gesichtspunkten dokumentiert, und zwar in einer Tabelle, die kompatibel zum Einlesen in das Datenbank-System des Stadtarchivs München gestaltet wurde. Um Interessierten einen Überblick über das Sammelgebiet zu geben, wird das Findbuch auf den Seiten der FAM publiziert.

Das Findbuch zum Archiv der Münchner Frauengesundheitsbewegung bieten wir hier aus Datensicherheitsgründen als PDF an. Bitte beachten Sie, dass durch das pdf-Format nicht alles korrekt dargestellt werden kann. Daher empfehlen wir für eine ausführliche Recherche, sich das Findbuch als Excel-Datei von der FAM schicken zu lassen. Bitte wenden Sie sich an die FAM unter info@frauenakademie.de

Unterlagen im Stadtarchiv München

Die in der Liste bezeichneten Unterlagen befinden sich im Stadtarchiv München in der Winzererstraße 68. Informationen zum Zugang zu den Archivalien finden Sie auf den Internetseiten des Stadtarchivs München.

Datenschutz

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden einige Einträge der Liste, die dem Stadtarchiv vorliegen, für die Online-Publikation gestrichen. Sie sind in der Liste durch XXX gekennzeichnet. Falls Sie Ihren Namen in der Liste finden und damit nicht einverstanden sind, genügt eine kurze Nachricht an die FAM Frauenakademie München e.V., auch unter info@frauenakademie.de, und Ihr Name wird entfernt.

Zugänglichkeit nach dem Bayerischen Archivgesetz

Nur ein Teil der Unterlagen, die in der Liste verzeichnet sind, kann zurzeit von privat Interessierten eingesehen werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen gelten verschiedene Schutzfristen, die das Bayerische Archivgesetz festlegt. Dort heißt es in Artikel 10.3.:

„Soweit durch Rechtsvorschriften oder nach Maßgabe des Absatzes 4 nichts anderes bestimmt ist, bleibt Archivgut, mit Ausnahme bereits bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmter Unterlagen, für die Dauer von 30 Jahren seit seiner Entstehung von der Benützung ausgeschlossen. 2Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht (personenbezogenes Archivgut), darf erst zehn Jahre nach dem Tod des Betroffenen benützt werden. 3Ist der Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand festzustellen, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach der Geburt des Betroffenen.“

WissenschaftlerInnen, die etwa ihre Doktorarbeit über das Thema „Frauengesundheitsbewegung München“ schreiben wollen, können im Stadtarchiv unter Auflagen eine genehmigungspflichtige Verkürzung der Schutzfristen beantragen.

Für alle Fragen zur Zugänglichkeit der Archivalien ist nicht die FAM, sondern das Stadtarchiv München zuständig.

Legende

Die schriftlichen Unterlagen wurden in säurefreien Jurismappen archiviert. Archivalien wie Poster oder audiovisuelle Medien wie Fotos, Filme oder Tonträger werden vom Stadtarchiv gesondert archiviert.

Eine Zeile in der Liste bezeichnet entweder eine Jurismappe mit einer Höhe von maximal sieben Zentimetern oder ein Objekt, das anderweitig aufbewahrt wird.

In der Liste bezeichnen:

  • Provenienzen: Die oder denjenigen, der die Unterlagen zur Verfügung gestellt hat.
  • Titel: Eine kurze Beschreibung der je in einer Mappe enthaltenen Archivalien.
  • Enthält- und Darin-Vermerk: Die genauere Beschreibung der bereitgestellten Unterlagen.
  • Laufzeit: Das Jahr des ältesten und des jüngsten Dokuments in einer Mappe. Nach dem jüngsten Dokument bemessen sich die oben genannten Schutzfristen.

Angefertigt wurden für das Datenbank-System des Stadtarchivs außerdem ein Sach-, Personen- und Ortsregister, eine interne Kommentar-Spalte sowie eine interne Nummerierung. Auf die Publikation dieser Spalten wurde verzichtet, da in der Findbuch-Datei eine Ganztextsuche möglich ist.